Dieser Steuerkalender fasst die wichtigsten luxemburgischen Steuertermine für 2026 und 2027 zusammen: Mehrwertsteuererklärungen und zusammenfassende Meldungen bei der AED, Lohnsteuer, vierteljährliche Vorauszahlungen sowie die Erklärungen Modell 100 und Modell 500 bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD). Er richtet sich an Unternehmen, Selbständige und Arbeitgeber; fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag angegeben.
Next Luxembourg deadline
Oct 26, 2026 · tomorrow
Zusammenfassende Meldung (état récapitulatif) — September 2026 / 3. Quartal 2026
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für September 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Add these dates to your calendar (.ics)Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Dezember 2025 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 4. Quartal 2025; mit Jahreszeitraum (unter 75 €) für das ganze Jahr.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für Dezember 2025 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 4. Quartal 2025. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Dezember 2025 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Januar 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2026, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Januar 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Januar 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz unter 112.000 €, die nur eine Erklärung pro Jahr abgeben, reichen die Erklärung für 2025 vor dem 1. März 2026 über eCDF ein und zahlen die geschuldete MwSt.
Arbeitgeber und Pensionskassen übermitteln über MyGuichet.lu die Lohn- und Rentenkontoauszüge 2025 ihrer Beschäftigten und Rentner an die ACD.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Februar 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2026.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Februar 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Februar 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für März 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 1. Quartal 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für März 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 1. Quartal 2026. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für März 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Steuerpflichtige im Monats- und Quartalsregime reichen die Jahreserklärung 2025, die die periodischen Erklärungen zusammenfasst, vor dem 1. Mai 2026 über eCDF ein.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für April 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2026, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für April 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für April 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Mai 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2026.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Mai 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Mai 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Juni 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 2. Quartal 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für Juni 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 2. Quartal 2026. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Juni 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Gesellschaften mit kalendergleichem Geschäftsjahr genehmigen den Jahresabschluss 2025 innerhalb von sechs Monaten und hinterlegen ihn innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS), also spätestens am 31. Juli.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Juli 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2026, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Juli 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Juli 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für August 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2026.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für August 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für August 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für September 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 3. Quartal 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für September 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 3. Quartal 2026. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für September 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Oktober 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2026, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Oktober 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Oktober 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für November 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2026.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2026.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für November 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für November 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Natürliche Personen, die im Veranlagungsverfahren besteuert werden, reichen die Erklärung für 2025 bei der ACD ein — über MyGuichet.lu oder auf Papier — spätestens am 31. Dezember 2026.
Kapitalgesellschaften reichen über MyGuichet.lu die Erklärung 2025 zur Körperschaftsteuer und Gemeindegewerbesteuer sowie zur Vermögensteuer zum 1. Januar 2026 ein. Der Steuerkalender der ACD nennt den 31. Dezember 2026; das frühere gesetzliche Datum 31. Mai wird noch oft genannt, und die ACD kann eine frühere Abgabe verlangen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Dezember 2026 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 4. Quartal 2026; mit Jahreszeitraum (unter 75 €) für das ganze Jahr.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für Dezember 2026 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 4. Quartal 2026. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Dezember 2026 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Januar 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2027, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Januar 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Januar 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz unter 112.000 €, die nur eine Erklärung pro Jahr abgeben, reichen die Erklärung für 2026 vor dem 1. März 2027 über eCDF ein und zahlen die geschuldete MwSt.
Arbeitgeber und Pensionskassen übermitteln über MyGuichet.lu die Lohn- und Rentenkontoauszüge 2026 ihrer Beschäftigten und Rentner an die ACD.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Februar 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2027.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Februar 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Februar 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für März 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 1. Quartal 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für März 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 1. Quartal 2027. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für März 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Steuerpflichtige im Monats- und Quartalsregime reichen die Jahreserklärung 2026, die die periodischen Erklärungen zusammenfasst, vor dem 1. Mai 2027 über eCDF ein.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für April 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2027, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für April 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für April 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Mai 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2027.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Mai 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Mai 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Juni 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 2. Quartal 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für Juni 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 2. Quartal 2027. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Juni 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Gesellschaften mit kalendergleichem Geschäftsjahr genehmigen den Jahresabschluss 2026 innerhalb von sechs Monaten und hinterlegen ihn innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS), also spätestens am 31. Juli.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Juli 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2027, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Juli 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Juli 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für August 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2027.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für August 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für August 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für September 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen; Arbeitgeber mit Quartalszeitraum (75 bis 750 €) erklären am selben Tag für das 3. Quartal 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Umsatz über 620.000 €) reichen die MwSt-Erklärung für September 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer; im Quartalsregime (112.000 bis 620.000 €) gilt dasselbe für das 3. Quartal 2027. Zuständig ist die AED (Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung).
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für September 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für Oktober 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Unternehmen zahlen die vierteljährliche Vorauszahlung der Gemeindegewerbesteuer und Kapitalgesellschaften die der Vermögensteuer für 2027, wie von der ACD festgesetzt.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für Oktober 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für Oktober 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Arbeitgeber erklären über MyGuichet.lu die von den Löhnen für November 2027 einbehaltene Lohnsteuer und führen sie an die ACD ab. Monatlich, wenn die Abzüge 750 € im Monat erreichen.
Kapitalgesellschaften zahlen die von der ACD auf Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für 2027.
Natürliche Personen mit Vorauszahlungsbescheid (Selbständige, Miet- oder Kapitaleinkünfte usw.) zahlen die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2027.
Steuerpflichtige im Monatsregime (Jahresumsatz über 620.000 €, gesetzlicher Regelfall) reichen die MwSt-Erklärung für November 2027 über eCDF ein und zahlen die Steuer an die AED. Im Quartals- und Jahresregime ist diesen Monat keine Erklärung fällig.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Steuerpflichtige in anderen EU-Staaten geliefert bzw. erbracht haben, reichen die zusammenfassende Meldung für November 2027 über eCDF ein. Monatlich ist die Regel; vierteljährlich ist zulässig für Dienstleistungen und für Waren, solange die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 € pro Quartal nicht übersteigen.
Natürliche Personen, die im Veranlagungsverfahren besteuert werden, reichen die Erklärung für 2026 bei der ACD ein — über MyGuichet.lu oder auf Papier — spätestens am 31. Dezember 2027.
Kapitalgesellschaften reichen über MyGuichet.lu die Erklärung 2026 zur Körperschaftsteuer und Gemeindegewerbesteuer sowie zur Vermögensteuer zum 1. Januar 2027 ein. Der Steuerkalender der ACD nennt den 31. Dezember 2027; das frühere gesetzliche Datum 31. Mai wird noch oft genannt, und die ACD kann eine frühere Abgabe verlangen.
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108 deadlines in the 2026–2027 calendar, by tax type.
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