Dieser Steuerkalender listet die wichtigsten österreichischen Steuer- und Abgabentermine für 2026 und 2027: Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Lohnabgaben, Sozialversicherung, Vorauszahlungen und Jahreserklärungen. Er richtet sich an Unternehmen, Selbständige und Arbeitgeber und folgt den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen; fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist bereits der nächste Werktag angegeben.
Next Austria deadline
Nov 2, 2026 · in 8 days
Zusammenfassende Meldung (U13) — September 2026
Wer im September 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Add these dates to your calendar (.ics)Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für November 2025 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Dezember 2025 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Dezember 2025 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Dezember 2025 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Dezember 2025 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 4. Quartal 2025.
Arbeitgeber entrichten die für Jänner 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Jänner 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2026 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2026 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Jänner 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Arbeitgeber übermitteln den Lohnzettel (L16) für jeden Arbeitnehmer für 2025 bis Ende Februar elektronisch an das Finanzamt (§ 84 EStG); in Papierform endet die Frist Ende Jänner.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Jänner 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Februar 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Februar 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Februar 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Arbeitgeber übermitteln die Kommunalsteuererklärung für 2025 mit den Bemessungsgrundlagen je Gemeinde elektronisch über FinanzOnline (§ 11 Abs. 4 KommStG).
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Februar 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für März 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für März 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im März 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Frist für die Umsatzsteuererklärung 2025 in Papierform (nur zulässig, wenn die elektronische Übermittlung unzumutbar ist); über FinanzOnline gilt der 30. Juni. Eine Abschlusszahlung wird erst einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 in Papierform; bei Übermittlung über FinanzOnline verlängert sie sich bis 30. Juni. Für steuerlich vertretene Personen gilt die längere Quotenregelung der Steuerberater.
Frist für die Körperschaftsteuererklärung 2025 in Papierform; über FinanzOnline gilt der 30. Juni. Steuerlich vertretene Körperschaften können im Rahmen der Quotenregelung später einreichen.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für März 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 1. Quartal 2026.
Arbeitgeber entrichten die für April 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für April 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2026 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2026 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im April 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für April 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Mai 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Mai 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Mai 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Frist für die elektronische Umsatzsteuererklärung 2025. Es ist nur eine Abgabefrist: An diesem Tag ist keine Zahlung fällig; eine Abschlusszahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Frist für die elektronische Einkommensteuererklärung 2025. Steuerlich vertretene Personen können meist im Rahmen der Quotenregelung später einreichen (längstens bis 31. März 2027).
Frist für die elektronische Körperschaftsteuererklärung 2025 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr). Steuerlich vertretene Körperschaften können meist im Rahmen der Quotenregelung später einreichen (längstens bis 31. März 2027).
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Mai 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Juni 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Juni 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Juni 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Juni 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 2. Quartal 2026.
Arbeitgeber entrichten die für Juli 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Juli 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2026 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2026 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Juli 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Juli 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für August 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für August 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im August 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für August 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für September 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für September 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im September 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für September 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 3. Quartal 2026.
Arbeitgeber entrichten die für Oktober 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Oktober 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2026 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2026 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Oktober 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Oktober 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für November 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für November 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im November 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für November 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Dezember 2026 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Dezember 2026 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Dezember 2026 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Dezember 2026 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 4. Quartal 2026.
Arbeitgeber entrichten die für Jänner 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Jänner 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2027 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2027 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Jänner 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Arbeitgeber übermitteln den Lohnzettel (L16) für jeden Arbeitnehmer für 2026 bis Ende Februar elektronisch an das Finanzamt (§ 84 EStG); in Papierform endet die Frist Ende Jänner.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Jänner 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Februar 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Februar 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Februar 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Arbeitgeber übermitteln die Kommunalsteuererklärung für 2026 mit den Bemessungsgrundlagen je Gemeinde elektronisch über FinanzOnline (§ 11 Abs. 4 KommStG).
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Februar 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für März 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für März 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im März 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Frist für die Umsatzsteuererklärung 2026 in Papierform (nur zulässig, wenn die elektronische Übermittlung unzumutbar ist); über FinanzOnline gilt der 30. Juni. Eine Abschlusszahlung wird erst einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Frist für die Einkommensteuererklärung 2026 in Papierform; bei Übermittlung über FinanzOnline verlängert sie sich bis 30. Juni. Für steuerlich vertretene Personen gilt die längere Quotenregelung der Steuerberater.
Frist für die Körperschaftsteuererklärung 2026 in Papierform; über FinanzOnline gilt der 30. Juni. Steuerlich vertretene Körperschaften können im Rahmen der Quotenregelung später einreichen.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für März 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 1. Quartal 2027.
Arbeitgeber entrichten die für April 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für April 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2027 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2027 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im April 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für April 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Mai 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Mai 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Mai 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Frist für die elektronische Umsatzsteuererklärung 2026. Es ist nur eine Abgabefrist: An diesem Tag ist keine Zahlung fällig; eine Abschlusszahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Frist für die elektronische Einkommensteuererklärung 2026. Steuerlich vertretene Personen können meist im Rahmen der Quotenregelung später einreichen (längstens bis 31. März 2028).
Frist für die elektronische Körperschaftsteuererklärung 2026 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr). Steuerlich vertretene Körperschaften können meist im Rahmen der Quotenregelung später einreichen (längstens bis 31. März 2028).
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Mai 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für Juni 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Juni 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im Juni 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Juni 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 2. Quartal 2027.
Arbeitgeber entrichten die für Juli 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Juli 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2027 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2027 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Juli 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Juli 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für August 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für August 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im August 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für August 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für September 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für September 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im September 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für September 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden und zahlen am selben Tag für das 3. Quartal 2027.
Arbeitgeber entrichten die für Oktober 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für Oktober 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Körperschaften entrichten ein Viertel der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Körperschaftsteuer für 2027 (mindestens die Mindestkörperschaftsteuer für das Quartal).
Selbständige und andere Steuerpflichtige mit Vorauszahlungsbescheid entrichten ein Viertel der für 2027 festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wer im Oktober 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
Monatszahler (Vorjahresumsatz über 100.000 €) übermitteln die UVA für Oktober 2027 über FinanzOnline und entrichten die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zu diesem Tag. Unternehmen mit Quartalszeitraum (Umsatz bis 100.000 €) melden nur am 15. Februar, Mai, August und November.
Arbeitgeber entrichten die für November 2027 einbehaltene Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und den Zuschlag zum DB (DZ) an das Finanzamt sowie die Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde.
Dienstgeber übermitteln die mBGM für November 2027 an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) ein.
Wer im November 2027 innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbracht hat, übermittelt die ZM bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline. Bei vierteljährlichem UVA-Zeitraum ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum.
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Dieser Steuerkalender dient als Referenz. Fristen können sich aufgrund von Gesetzesänderungen oder Ankündigungen der Bundesministerium für Finanzen (BMF) ändern. Überprüfen Sie die Angaben stets auf der Website der {authority} oder bei einem qualifizierten Steuerberater. Bundesministerium für Finanzen (BMF) website.
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Why this matters: missed dates can lead to late filing charges, interest, loss of a relief or an avoidable compliance review. This page is a planning aid, not a legal determination. It was last content-reviewed on 2026-10-09; verify the live rule with Bundesministerium für Finanzen (BMF) before acting.
Review risky clauses in plain English, fix the document, and keep it moving toward signature.